Unsere Wahlprüfsteine zur BTW 2017

Anfang Juni haben wir nahezu alle Parteien, die zur Bundestagswahl 2017 antreten, angeschrieben und sie gebeten, uns zu unseren Wahlprüfsteinen Rückmeldung zu geben.

Sie sollten zu den Wahlprüfsteinen jeweils die Frage beantworten, ob sie ein entsprechendes Gesetz einbringen bzw. unterstützen oder ablehnen würden (oder ob die Partei zu dem Thema noch nicht sprachfähig ist).

19 Parteien haben geantwortet, teilweise mit sehr ausführlichen Statements zu den einzelnen Wahlprüfsteinen. Von den Parteien, die eine realistische Chance haben, in den Bundestag einzuziehen, erhielten wir eine Antwort von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Nicht geantwortet haben AfD und CSU.

Zur Vorbereitung der Veranstaltung können sich Interessierte die Zusammenfassung der Rückläufe hier ansehen: Download: Rückmeldungen der Parteien zu den Wahlprüfsteinen

Am 14. September 2017 um 19 Uhr im Forum3 in Stuttgart werden wir die Antworten der Parteien vorstellen und mit Interessierten diskutieren. Vor der Veranstaltung werden wir die Ergebnisse gemeinsam mit einer kurzen Zusammenfassung an dieser Stelle veröffentlichen. Einige Parteienvertreter haben bereits ihre Teilnahme an der Veranstaltung angekündigt.

Das sind unsere Wahlprüfsteine:

1. Parteienfinanzierung

Der Einsatz von großen Macht- und Geldmitteln kann die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit und in den Parteien verfälschen. Viel Geld sorgt nicht für eine rationale Debatte.

Daraus folgt unseres Erachtens, dass Parteien keine Spenden von juristischen Personen annehmen dürfen sollten und Spenden von natürlichen Personen begrenzt werden sollten.

Die staatliche Unterstützung der Parteien bevorzugt große Parteien. Kleinen Parteien und unabhängigen Kandidaten (unter 1% Stimmenanteil) wird diese Unterstützung generell verweigert. Ohne staatliche Unterstützung würden Parteien abhängiger von den Beiträgen und vor allem vom Engagement ihrer Mitglieder. Also sollte die Staatsfinanzierung der Parteien mindestens stark reduziert werden.

2. Fünf-Prozent-Hürde

Kleine Parteien können mehr Impulse zur Erneuerung geben als „große Tanker“. Sie werden jedoch in den Wahlgesetzen der europäischen Länder auf vielfältige Weise benachteiligt. Deutschland kennt zwar weder ein ungebändigtes Mehrheitswahlrecht noch „Boni“ für die je stärkste Partei, doch sorgt auch die 5%-Hürde dafür, dass Wähler Innen nicht die Partei mit ihrem bevorzugten Programm wählen, sondern als „kleineres Übel“ eine Partei, die Aussicht hat, im Parlament vertreten zu sein. Auch darin liegt eine Verfälschung des Wahlergebnisses.

Ein Sitz im Bundestag entspricht etwas weniger als 100 000 Stimmen. So viele Menschen sollten ein Recht auf Repräsentation haben. Angebliche Schwierigkeiten „stabile Regierungen“ zu bilden, sind zu vernachlässigen. Der Begriff „Koalition“ kommt im Grundgesetz auch nicht vor. Also sollte die 5%-Hürde entfallen.

3. Abgeordnete als Berufspolitiker

Art. 21 (1) des Grundgesetzes überträgt den Parteien die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung und schreibt ihnen intern demokratische Grundsätze vor. Beides ist reichlich ungenau. Unserer Vorstellung von demokratischer Willensbildung entsprechen Regelungen, die die Verantwortlichkeit der Abgeordneten gegenüber ihrer (Partei-)Basis und ihren Wählern stärken und der Bildung einer „Kaste“ von Berufspolitikern entgegenwirken. Dazu muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten gestärkt werden. Entscheidungen sollen sie immer nach ihrem Gewissen treffen können und nicht nach Maßgabe der Fraktionsdisziplin.

Um dies zu erreichen, sollte die Mandatsdauer von Parlamentsabgeordneten auf ein bis zwei Legislaturperioden begrenzt werden. Die Wiederaufnahme des Berufs wird mit Arbeitsplatzgarantie und/oder einem Übergangsgeld von zum Beispiel vier Jahren erleichtert.

Um die Entscheidungen der Abgeordneten stärker an ihre Partei zu binden, sollte die Parteibasis die Möglichkeit haben, Abgeordneten ihrer Partei ein Mandat auch zwischen Wahlen zu entziehen.

4. „Volksabstimmung“ / Direkte Demokratie

Art. 20 (2) des Grundgesetzes sieht neben Wahlen Abstimmungen des „Volkes“ zu Sachentscheidungen vor. In den seither verstrichenen 60 Jahren ist dazu noch kein Gesetz beschlossen worden. Dies ist nachzuholen. Die Einzelbestimmungen des Gesetzes sollen einen Kernbereich sachlicher Debatte möglichst weitgehend gewährleisten.

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